Wertermittlung

Ich ermittle den Wert von bebauten und unbebauten Grundstücken und erstelle dazu Wertgutachten.

Es gibt drei Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes: Das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Beim Vergleichswertverfahren wird das zu bewertende Objekt mit den Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke in vergleichbarer Lage verglichen. Das Ertragswertverfahren wird bei Grundstücken und Bebauung angewendet, bei denen der Aspekt der Kapitalanlage im Vordergrund steht, also bei typischen Mietgrundstücken. Das Sachwertverfahren wird angewendet, wo nicht auf den Ertrag gezielt wird, es ist typisch für das Eigenheimgrundstück, aber auch für Betriebsgrundstücke. Der Bodenwert wird immer nach dem Vergleichswertverfahren ermittelt.

Der Sachwert wird meistens unter Zugrundelegung der Normalherstellungskosten, einer Preisammlung der Bundesregierung, ermittelt. Der Bodenwert eines Grundstückes ist zu ermitteln aus den Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke. Die wichtigen Merkmale des zu bewertenden Grundstückes müssen dabei mit dem verglichenen übereinstimmen, oder der verglichene Bodenwert ist entsprechend anzugleichen. Diese Merkmale sind planungsrechtliche Gegebenheiten, Reifegrad, Grundstücksgröße, Grundstückszuschnitt, Erschließung und Belastungen.

Für überschlägige Wertermittlungen erstelle ich Kurzgutachten.